Behandlungskosten für Osteopathie
Die osteopathischen Leistungen in unserer Praxis werden ganz oder teilweise erstattet von:
- Privaten Krankenkassen
- Der Beihilfe
- Heilpraktikerzusatzversicherungen, die Sie im Rahmen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abschließen können.
- Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten teilweise die Kosten für Osteopathie. In diesem Fall benötigen Sie von einem Arzt ein Privatrezept für Osteopathie mit Ihrer Diagnose. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse. Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die Osteopathie anteilig erstatten, finden Sie unter www.bv-osteopathie.de/fuer-patienten/kostenerstattung-osteopathie. Wir sind Mitglied im Bundesverband Osteopathie e.V. (bvo).
Da wir über die Zulassung als Heilpraktiker verfügen, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung jederzeit zu uns kommen. Die Abrechnung erfolgt nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Für die Behandlung sollten Sie ca. 55–60 Minuten einplanen.
Physiotherapeutische Leistungen werden übernommen von:
Unsere physiotherapeutischen Leistungen können Sie auf ärztliche Verordnung hin in Anspruch nehmen. Hierfür benötigen Sie ein Privatrezept von Ihrem Arzt. Sie sind bei allen Privatkassen und Beihilfestellen erstattungsfähig. Vor Beginn Ihrer Behandlung sollten Sie Ihre persönlichen Versicherungsmodalitäten mit Ihrer Krankenkasse klären.