Osteopathische Behandlungen können grundsätzlich in verschiedenen Phasen der Schwangerschaft erfolgen, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.
Vor Beginn der Behandlung empfehlen wir eine Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.
Bei bestimmten Schwangerschaftsverläufen oder bestehenden medizinischen Risiken sollte vorab eine ärztliche Abklärung erfolgen.
